Übergreifende allgemeine Geschäftsbedingungen der Medi Trans Service GmbH
1. ALLGEMEINES UND DEFINITIONEN
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Medi Trans Service GmbH, FN134612i, mit Sitz in Innsbruck (im Folgenden: Meditrans), soweit nicht für einzelne Leistungsbereiche besondere Bedingungen bestehen.
1.2. Für Leistungen im Bereich Arbeitsplatzabsicherung gelten ergänzend die besonderen Bedingungen Arbeitsplatzabsicherung. Im Falle von Widersprüchen gehen diese besonderen Bedingungen für den jeweiligen Leistungsbereich vor.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4. Begriffsbestimmungen
1.4.1. „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Meditrans ein Vertragsverhältnis eingeht.
1.4.2. „Unternehmer“ ist ein Kunde im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.
1.4.3. „Verbraucher“ ist ein Kunde im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
1.4.4. „Vertragsgegenstand“ ist jeder von Meditrans entgeltlich zur Nutzung überlassene oder verkaufte Gegenstand, insbesondere Pflegehilfsmittel.
1.5. Soweit in diesen AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird, gelten die jeweiligen Bestimmungen nur für die jeweils bezeichnete Kundengruppe.
1.6. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Homepage (https://www.meditrans.at/agbs) abrufbar.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Gegenüber unternehmerischen Kunden bedarf diese der Schriftform.
2.3. Soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um ein Medizinprodukt handelt, nimmt der Kunde dies zur Kenntnis. Bei Übergabe des Vertragsgegenstandes wird dem Kunden eine Bedienungsanleitung zur ordnungsgemäßen Benutzung ausgehändigt. Die Bedienungsanleitung ist zudem auf der Website von Meditrans unter www.meditrans.at abrufbar.
3. MIETE (DAUER, BEENDIGUNG UND RÜCKGABE)
3.1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden.
3.2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
3.4. Meditrans ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 (vier) Wochen ordentlich zu kündigen.
3.5. Meditrans ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die unverzügliche Rückstellung des Vertragsgegenstandes zu verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
3.5.1. der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 (vierzehn) Tagen mit einer Zahlung in Verzug ist;
3.5.2. der Kunde den Vertragsgegenstand erheblich nachteilig gebraucht.
3.6. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses auf eigene Kosten und Gefahr an Meditrans zurückzustellen.
4. PREISE
4.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) und sind – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als Bruttopreise (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) angegeben. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und ohne sonstige Nachlässe. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, richten sich sämtliche Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste von Meditrans, abrufbar unter www.meditrans.at.
4.2. Bei Verunreinigungen des Vertragsgegenstandes, die über die gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hinausgehen und eine besondere Reinigung erforderlich machen, werden die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 85,00 inklusive USt verrechnet. Die Kosten der Sonderreinigung sind insgesamt mit EUR 340,00 inklusive USt begrenzt. Der Zustand des Vertragsgegenstandes bei Rückgabe sowie der für die Sonderreinigung erforderliche Aufwand werden durch Fotos und eine nachvollziehbare Zeitaufzeichnung dokumentiert; diese Dokumentation wird dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
4.3. Der Mietzins wird pro angefangenem Kalendertag berechnet.
4.4. Der Kunde hat bei Vertragsabschluss anzugeben, ob der Vertragsgegenstand geliefert werden soll oder eine Selbstabholung erfolgt.
4.5. Bei Lieferung des Vertragsgegenstandes wird eine gesonderte Lieferpauschale verrechnet. Diese ist abhängig vom jeweiligen Produkt sowie vom Lieferort. Die jeweils aktuellen Lieferpauschalen sind auf der Website von Meditrans unter www.meditrans.at abrufbar.
4.6. Bei Selbstabholung wird eine einmalige Servicepauschale verrechnet. Die jeweils aktuelle Servicepauschale ist auf der Website von Meditrans unter www.meditrans.at abrufbar.
4.7. Der Mietzins ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich im Nachhinein zum Monatsende zu bezahlen. Der Abrechnungszeitraum endet mit dem Tag der tatsächlichen Rückgabe bzw des Abbaus des Vertragsgegenstandes. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses während eines laufenden Monats erfolgt eine aliquote Abrechnung. Liefer- und Servicepauschalen werden mit der ersten Rechnung verrechnet.
4.8. Es wird Wertbeständigkeit des Mietzinses vereinbart. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die für Mai 2026 verlautbarte Indexzahl. Ändert sich der Index um mehr als 3 %, ist Meditrans berechtigt, den Mietzins entsprechend anzupassen. Die Anpassung erfolgt sowohl nach oben als auch nach unten; die gesamte Veränderung wird berücksichtigt. Nach jeder Anpassung bildet die geänderte Indexzahl die neue Bezugsgröße für weitere Anpassungen.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1. Im Rahmen eines Mietverhältnisses verpflichtet sich der Kunde:
5.1.1. den Vertragsgegenstand pfleglich und schonend zu behandeln;
5.1.2. den Vertragsgegenstand – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur für den Eigenbedarf zu verwenden;
5.1.3. den Vertragsgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß sowie unter Einhaltung der Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise zu verwenden;
5.1.4. den Vertragsgegenstand sorgfältig zu verwahren und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen;
5.1.5. Beschädigungen oder Fehlfunktionen des Vertragsgegenstandes der Meditrans anzuzeigen;
5.1.6. wenn der Kunde Unternehmer ist, für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Vertragsgegenstandes zu sorgen und diesen bei Aufforderung von Meditrans unverzüglich nachzuweisen; Verbrauchern wird empfohlen, einen angemessenen Versicherungsschutz für den Vertragsgegenstand abzuschließen;
5.1.7. den Vertragsgegenstand mit Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich an Meditrans zurückzustellen.
5.2. Verletzt der Kunde schuldhaft die vorstehenden Pflichten, hat er den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere bei Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung oder Verlust infolge unzureichender Verwahrung.
5.3. Im Falle eines Mietverhältnisses hat der Kunde bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf den Vertragsgegenstand Meditrans unverzüglich zu informieren und auf das Eigentum von Meditrans hinzuweisen.
5.4. Im Falle eines Mietverhältnisses ist die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Meditrans unzulässig.
6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND –BEDINGUNGEN
6.1. Der Kunde kann im Rahmen des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen.
6.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung mittels Bankeinzug ist Meditrans berechtigt, den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom bekannt gegebenen Konto einzuziehen. Bei anderen Zahlungsarten kann Meditrans Vorauszahlung verlangen.
6.3. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. verrechnet.
6.4. Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten einer Mahnung in Höhe von pauschal EUR 15,00, sofern dieser Betrag im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6.5. Unternehmer sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von Meditrans anerkannt wurden. Verbraucher sind darüber hinaus zur Aufrechnung berechtigt, wenn ihre Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen oder Zahlungsunfähigkeit von Meditrans vorliegt.
6.6. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Meditrans berechtigt, Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten.
7. LIEFERUNG UND VERSAND
7.1. Sofern der Kunde eine Lieferung des Vertragsgegenstandes wünscht, erfolgt der Versand an die vom Kunden bei Vertragsabschluss bekanntgegebene Lieferadresse. Kosten, die durch eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse entstehen, sind vom Kunden zu tragen, sofern er die Änderung veranlasst hat.
7.2. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Meditrans verpflichtet sich bei Kaufverträgen mit Verbrauchern, den Vertragsgegenstand ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss an den Kunden zu liefern.
7.3. Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Arbeitskonflikte, Rohstoffmangel, Energieausfall etc. um die Dauer der jeweiligen Hinderung verlängert.
8. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
8.1. Der Kunde als Verbraucher hat das Recht, einen mit Meditrans abgeschlossenen Kaufvertrag über Waren binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat oder bei einer Teillieferung an dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
8.2. Dem Kunden steht gemäß § 18 Abs 1 Z 1, 3 und 6 FAGG kein Rücktrittsrecht zu, bei Dienstleistungen, wenn Meditrans die Dienstleistung vollständig erbracht hat und Meditrans mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden mit der Vertragserfüllung begonnen hat, sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und bei Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
8.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Meditrans (Medi Trans Service GmbH, Sillufer 3, 6020 Innsbruck, Tel: 0512 33444 555, E-Mail-Adresse: office@meditrans.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.4.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
8.5. Folgen des Widerrufs:
8.5.1. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Meditrans dem Kunden alle Zahlungen, die diese vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Meditrans angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Meditrans dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis dieser die Waren zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
8.5.2. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Meditrans über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Meditrans zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
8.5.3. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Diese Kosten werden auf höchstens EUR 300,00 geschätzt.
8.5.4. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8.6. Muster-Widerrufsformular:
An die Medi Trans Service GmbH, Sillufer 3, 6020 Innsbruck.
Hiermit trete ich _______________________________[Name],
wohnhaft in _________________________________[Adresse],
von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über __________________________ [genaue Bezeichnung der bestellten Waren], bestellt am __________________________[Datum], zurück.
9. IMMATERIALGÜTERRECHTE
9.1. Sämtliche von Meditrans bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Angebote, Abbildungen, Beschreibungen, Maßbilder, Muster, Prospekte, Bedienungsunterlagen und sonstige Dokumente, sind durch Immaterialgüterrechte geschützt. Meditrans oder deren Lizenzgeber sind die alleinigen Inhaber sämtlicher bestehender und zukünftiger Urheber-, Marken-, Muster-, Patent- und sonstiger Schutzrechte an diesen Materialien.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde durch die Überlassung der Materialien lediglich eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Werknutzungsbewilligung, die zeitlich und inhaltlich auf den Zweck der jeweiligen Vertragsbeziehung beschränkt ist. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder die öffentliche Zurverfügungstellung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Zustimmung von Meditrans.
9.3. Die Verwendung von Marken, Logos, Firmennamen oder sonstigen geschäftlichen Kennzeichen von Meditrans ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Dies gilt insbesondere für jede Nutzung, die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen oder die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Kennzeichen ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
9.4. Es ist dem Kunden untersagt, wirksame technische Maßnahmen zu umgehen, die den Zugriff auf geschützte Inhalte regeln oder deren Nutzung einschränken. Weiters ist es ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, durch den Einsatz von Data Mining, Robots oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen Inhalte der Online-Angebote systematisch zu extrahieren, zu sammeln oder wiederzuverwenden.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1. Gegenüber Verbrauchern: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
10.2. Gegenüber Unternehmern: Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
10.3. Gegenüber Unternehmern gilt die Regelung des § 377 UGB.
10.4. Abweichend von der gesetzlichen Vermutung hat der unternehmerische Kunde nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
11. HAFTUNG
11.1. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden und Schäden aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht ist ausgeschlossen.
11.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung von Meditrans für leichte und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber drei Jahre nach Leistungserbringung.
12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Meditrans in 6020 Innsbruck.
12.3. Für Streitigkeiten mit unternehmerischen Kunden wird das für den Sitz von Meditrans in 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13. SONSTIGES
13.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm im Rahmen einer Bestellung angegebenen Informationen zutreffend, richtig und aktuell sind. Der Kunde hat Meditrans Änderungen dieser Informationen unverzüglich bekannt zu geben.
13.2. Eine Übertragung der Rechte aus dem mit uns geschlossenen Vertrag an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand: August 2026
Besondere Bedingungen der Medi Trans Service GmbH (Arbeitsplatzabsicherung)
1. Allgemeines
1.1. Diese besonderen Bedingungen gelten für Leistungen der Medi Trans Service GmbH, FN 134612i, mit Sitz in Innsbruck (im Folgenden: Meditrans) im Bereich Arbeitsplatzabsicherung, insbesondere für die Bereitstellung, Installation, Wartung und den Betrieb von Notrufsystemen.
1.2. Diese besonderen Bedingungen gelten zusätzlich zu den übergreifenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meditrans. Im Fall von Widersprüchen gehen diese ergänzenden besonderen Bedingungen den übergreifenden AGB vor, soweit sie den Leistungsbereich Arbeitsplatzabsicherung betreffen. Die Bestimmungen der übergreifenden AGB gelten ergänzend, soweit diese besonderen Bedingungen Arbeitsplatzabsicherung keine spezielleren Regelungen enthalten.
1.3. Die jeweils aktuellen Fassungen der besonderen Bedingungen sind auf unserer Website unter: https://www.meditrans.at/agbs abrufbar.
1.4. Begriffe, die in diesen besonderen Bedingungen nicht gesondert definiert werden, haben die Bedeutung gemäß den übergreifenden AGB.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Wir stellen Ihnen ein Notrufsystem zur Verfügung, installieren dieses und weisen Sie und allenfalls beteiligte Personen in den Gebrauch des Notrufsystems ein.
2.2. Das Notrufsystem kann je nach Vereinbarung insbesondere bestehen aus:
2.2.1. einem Mobilnotrufgerät;
2.2.2. einem IP-basierten Notrufgerät;
2.2.3. einem Festnetz- oder GSM-basierten Notrufgerät;
2.2.4. Zubehör, insbesondere Repeater, Notrufuhr, Mobilfunkeinrichtung oder Schlüsselsafe.
2.3. Das Notrufsystem bleibt, soweit es nicht verkauft wird, im Eigentum von Meditrans und wird dem Kunden lediglich zur Nutzung überlassen.
3. Technische Voraussetzungen
3.1. Der Kunde hat die für die Installation und den Betrieb des Notrufsystems erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen, insbesondere:
3.1.1. einen geeigneten Stromanschluss;
3.1.2. bei IP-basierten Geräten einen betriebsbereiten Internetanschluss;
3.1.3. bei Festnetzgeräten einen betriebsbereiten Telefonanschluss;
3.1.4. bei GSM- oder Mobilnotrufgeräten ausreichenden Mobilfunkempfang.
3.2. Strom-, Internet-, Telefon- und Mobilfunkkosten, einschließlich Kosten für Test- und Statusmeldungen, trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Entgelt enthalten sind.
3.3. Das Stromleitungsnetz, Internetnetz, Telefonnetz oder Mobilfunknetz des Kunden wird von Meditrans nicht überprüft. Meditrans übernimmt keine Verantwortung für die diesbezügliche Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Störungsfreiheit.
4. Alarmierung und Servicezentrale
4.1. Die Alarmierung über das Notrufsystem erfolgt je nach Gerätetyp
4.1.1. für ein Mobilnotrufgerät über das Mobilfunknetz (Das Auslösen eines Notrufes ist nur innerhalb eines österreichischen Mobilfunknetzes möglich.);
4.1.2. für ein IP-Gerät über das Internet oder Mobilfunknetz;
4.1.3. für das Festnetz oder GSM über das Telefon- oder Mobilfunknetz
an die dauernd besetzte Servicezentrale von Meditrans.
4.2. Bei Alarmierung leitet Meditrans die vorab mit dem Kunden vereinbarten Maßnahmen ein, insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem Kunden, die Verständigung von Kontaktpersonen oder die Alarmierung einer Einsatzorganisation.
4.3. Eine Alarmierung von Rettungs- oder Einsatzkräften kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn sich der Kunde in Österreich befindet und eine technische Verbindung zur Servicezentrale hergestellt werden kann.
4.4. Ein Notarzt wird nicht automatisch bei jedem Alarm angefordert, sondern nur, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich erscheint oder entsprechend vereinbart wurde.
4.5. Die Kosten von Rettungs-, Einsatz- oder sonstigen Hilfsmaßnahmen sind nicht im Entgelt für das Notrufsystem enthalten und vom Kunden zu tragen.
5. Funktionsprüfung und Störungen
5.1. Meditrans bemüht sich, die technische Funktionsfähigkeit des von Meditrans bereitgestellten Notrufsystems einschließlich der Anbindung an die Servicezentrale sicherzustellen. Dazu wird vom Notruf-Melder sowie vom Notruf-Sender jeden Tag ein automatischer Selbsttest mit der Servicezentrale durchgeführt.
5.2. Funktionsstörungen des Notruf-Melders und Notruf-Senders, die ausschließlich zwischen den Selbsttests auftreten, können von der Meditrans nicht festgestellt werden. Durch den Notruf-Melder erfolgt dann eine Störungsmeldung, wenn der Notruf-Sender länger als der einprogrammierte Überwachungszeitraum kein Signal an den Notruf-Melder sendet.
5.3. Meditrans beseitigt Mängel am Notrufsystem ehestmöglich durch Instandsetzung oder Austausch, soweit die Mängel nicht auf Umständen beruhen, die vom Kunden zu vertreten sind. Eine allfällige Kostenersatzpflicht des Kunden bleibt unberührt.
6. Ortung
6.1. Bei Absetzen eines Notrufes wird eine Sprechverbindung zu unserer Servicezentrale aufgebaut. Bei Mobilnotrufgeräten kann im Alarmfall eine Ortung des Geräts erfolgen, soweit dies technisch möglich ist.
6.2. Eine genaue Ortung setzt insbesondere ausreichenden GPS-Empfang voraus. Ist kein GPS-Empfang verfügbar, kann lediglich die letzte verfügbare Standortinformation oder eine sonst technisch mögliche Annäherung herangezogen werden.
6.3. Führt der Kunde das Mobilnotrufgerät nicht mit sich, kann eine Ortung des Kunden nicht gewährleistet werden.
6.4. Der Kunde kann Meditrans ermächtigte Personen bekanntgeben, die im Anlassfall eine Ortung über die Servicezentrale veranlassen dürfen. Meditrans kann hierfür ein Passwort oder eine sonstige Authentifizierung vorsehen.
7. Schlüssel und Zugangsdaten
7.1. Zur Sicherstellung eines raschen und effektiven Einsatzes im Notfall kann auf Anfrage des Kunden ein dem Stand der Technik entsprechenden Schlüsselsafe zum Zwecke der Aufbewahrung der Haus- und/oder Wohnungsschlüssel durch Meditrans installiert werden.
7.2. Der Kunde bestätigt, alle für die Installation eines Schlüsselsafes erforderlichen Zustimmungen eingeholt zu haben, insbesondere von Vermietern, Miteigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstigen Berechtigten.
7.3. Der Zugangscode zum Schlüsselsafe wird dem Kunden oder einer vertretungsbefugten Person bekanntgegeben. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung und vertrauliche Behandlung des Zugangscodes verantwortlich. Änderungen des Codes sind Meditrans unverzüglich mitzuteilen, da andernfalls eine Hilfeleistung im Notfall nicht gewährleistet werden kann.
7.4. Für Verlust, Missbrauch oder zweckwidrige Verwendung eines im Schlüsselsafe hinterlegten Schlüssels haftet Meditrans nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.5. Der Kunde kann der Hinterlegung von Schlüsseln im Schlüsselsafe jederzeit widersprechen. In diesem Fall ist der Kunde selbst für eine alternative Zutrittsmöglichkeit im Notfall verantwortlich.
7.6. Die Demontage des Schlüsselsafes sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten des Kunden.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Notrufsystem sorgfältig und sachgemäß unter Beachtung der Ersteinweisung zu verwenden.
8.2. Der Kunde hat Meditrans unverzüglich zu informieren über:
8.2.1. Änderungen seiner Telefonnummer oder sonstiger Kontaktdaten;
8.2.2. Änderungen der Kontaktpersonen;
8.2.3. Umzug oder Änderung des Einsatzortes;
8.2.4. Wechsel des Telefon-, Internet- oder Mobilfunkanbieters;
8.2.5. Austausch von Schlössern, Schließanlagen oder Zugangscodes;
8.2.6. Störungen, Beschädigungen oder Verlust des Notrufsystems.
8.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine Hilfeleistung im Anlassfall nicht unnötig erschwert wird. Dazu soll insbesondere gewährleistet sein, dass Haus- oder Wohnungsschlüssel nicht im Schloss stecken gelassen werden, sofern das Schloss dadurch von außen nicht geöffnet werden kann.
8.4. Durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden sowie Verlust des Notrufsystems hat der Kunde zu ersetzen.
8.5. Instandsetzungen dürfen ausschließlich durch Meditrans oder von Meditrans beauftragte Dritte durchgeführt werden.
9. Kontaktpersonen und Benachrichtigung
9.1. Der Kunde hat Meditrans Kontaktpersonen samt aktueller Kontaktdaten und gewünschter Verständigungsreihenfolge bekanntzugeben.
9.2. Im Alarmfall verständigt Meditrans die angegebenen Kontaktpersonen in der bekanntgegebenen Reihenfolge.
9.3. Eine erfolgreiche Verständigung einer Kontaktperson befreit Meditrans von weiteren Verständigungsversuchen.
10. Fernwartung, Nachrichten und Gesprächsaufzeichnungen
10.1. Der Kunde stimmt zu, dass Meditrans technische Nachrichten, Statusabfragen, Programmierungen, Aktualisierungen oder sonstige betriebsnotwendige Informationen an das Notrufsystem übermitteln darf.
11. Entgelt
11.1. Das monatliche Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, zum Monatsende fällig.
11.2. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses während eines laufenden Monats erfolgt eine aliquote Abrechnung.
11.3. Einmalige Entgelte, das erste monatliche Entgelt und etwaige Kaufpreisforderungen bzw Mietpreisforderungen für Sonderzubehör sind mit der ersten Rechnung fällig.
11.4. Gekauftes Zubehör bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von Meditrans.
11.5. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen der übergreifenden AGB.
11.6. Es wird Wertbeständigkeit des monatlichen Entgelts vereinbart. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die für Mai 2026 verlautbarte Indexzahl. Ändert sich der Index um mehr als 3 %, ist Meditrans berechtigt, das monatliche Entgelt entsprechend anzupassen. Die Anpassung erfolgt sowohl nach oben als auch nach unten; die gesamte Veränderung wird berücksichtigt. Nach jeder Anpassung bildet die geänderte Indexzahl die neue Bezugsgröße für weitere Anpassungen.
12. Vertragsdauer und Beendigung
12.1. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch Meditrans zustande. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung, Lieferung, Bereitstellung oder Installation des Notrufsystems.
12.2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
12.3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
12.4. Meditrans ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich zu kündigen.
12.5. Meditrans ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die unverzügliche Rückstellung des Notrufsystems zu verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
12.5.1. der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 (vierzehn) Tagen mit einer Zahlung in Verzug ist;
12.5.2. der Kunde das Notrufgerät erheblich nachteilig gebraucht.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, das Notrufsystem einschließlich gemieteter Mobilfunkeinrichtung und Zubehör nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an Meditrans zurückzustellen.
13. Haftung
13.1. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden und Schäden aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht ist ausgeschlossen.
13.2. Meditrans haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Meditrans zurückzuführen sind, insbesondere Störungen von Stromnetzen, Internetverbindungen, Telefonleitungen, Mobilfunknetzen, GPS-Signalen oder sonstiger Kommunikationsinfrastruktur.
13.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung von Meditrans für leichte und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber drei Jahre nach Leistungserbringung.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Meditrans in 6020 Innsbruck.
14.3. Für Streitigkeiten mit unternehmerischen Kunden wird das für den Sitz von Meditrans in 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15. Sonstiges
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand: August 2026